4 Dokumente
Die Förderung für den Anschluss an Nah-/Fernwärme muss spätestens 9 Monate nach Registrierung beantragt werden. Zu diesem Zeitpunkt muss die Maßnahme abgeschlossen und abgerechnet sein. Die Förderung für den geplanten oder bereits umgesetzten Heizungstausch registrieren, um Budgetmittel für Sie zu reservieren.
Information, 56 kB, 6/16/2026
Durch den Stopp der Sanierungsförderung stehen die restlichen Budgetmittel 2026 ausschließlich für den Tausch von fossilen Heizungsanlagen (z.B. durch Anschluss an Nah-/Fernwärme) zur Verfügung. Eine baldige Einreichung ist aber jedenfalls empfehlenswert, da die Mittel für 2026 schon zu weit mehr als der Hälfte verbraucht wurden. Das betrifft ausschließlich die Investition der Wärmekunden - die Förderung für die Betreiber (Investitionen in Wärmeerzeugung und Netzausbau, Optimierung, Kesseltausch, Netzverdichtung) ist davon NICHT betroffen!
Information, 186 kB, 2/3/2026
BIOMASSE HEIZWERKEVERBAND BURGENLAND
Formular, 18 kB, 7/1/2024
Allgemein, 76 kB, 7/1/2024